We are back + Crowdfunding-Aufruf

Das beliebte Szene Lokal Cafe Concerto, welches seit 2002 nicht aus dem Wiener Kultur- und Nachtleben wegzudenken ist, ist durch eine Verkettung von vielen unterschiedlichen, von uns nicht beeinflussbaren Ereignissen unverschuldet in Not geraten.

Positiv ist nun, dass wir trotz aller Widrigkeiten ab September nach dreieinhalb Jahren (März 2020), erzwungener Schließung wieder aufsperren können. Wir können nach einem, uns als Ewigkeit vorkommenden Zeitraum der Unplanbarkeit und Sisyphus Arbeit [31] wieder nach vorne schauen, weil jetzt endlich in diesen Wochen alle für einen laufenden Betrieb notwendigen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von den zuständigen Hausbesitzern durchgeführt werden.

Da nach so einem langen Zeitraum nicht mehr von einer Wiedereröffnung, sondern von einer Neueröffnung die Rede ist, wird das extrem herausfordernd sein. U.a. Personalsuche, div. Prüfbefunde für die komplette Haustechnik, Programm, PR-Arbeit u.v.m.

Daher wenden wir uns an Sie/Dich und bitten mit dieser Crowdfunding-Spendenkampagne um Ihre/Deine werte Unterstützung und Hilfe, damit wir diese finanzielle und energetische Mammutaufgabe überhaupt stemmen können und wir, nach einer viel zu langen Phase des erfahrenen Unrechts, mit unserem Projekt nun wieder gemeinsam in eine schönere und bessere Zukunft blicken.

Wir haben den ORF für unsere Geschichte interessieren können und eine Reportage darüber wird  am 14. September 2023 in der Sendung „Am Schauplatz Gericht“ ausgestrahlt (21:05 ORF 2). https://tv.orf.at/program/orf2/amschaupla378.html Danach ist die Reportage sieben Tage auf TVthek.orf.at abrufbar (https://tvthek.orf.at/schedule).

 

Nun zu einer Kurzfassung der belastenden Ereignisse.
Was ist alles geschehen:

Unter anderem traten in unserem Lokal seit Juli 2021 hintereinander mehrere, voneinander unabhängige, massive Schäden auf (verschiedene Kanalgebrechen, undichtes Dach, Wasserschäden …). [1]

Die Behebung dieser Schäden liegt im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Hauseigentümer. Weil diese aber fast zwei Jahre lang ihrer Renovierungs- und Erhaltungspflicht nicht – bzw. nur äußerst schleppend und unvollständig – nachgekommen sind, deshalb die von uns gemieteten Räumlichkeiten unbenutzbar waren und wir folglich keine Umsätze lukrieren konnten, wurde die Situation für uns immer kritischer.

Erschwerend kam die mangelnde Kommunikationsbereitschaft seitens der Eigentümer hinzu. Zum Beispiel antworteten sie 197 Tage lang nicht schriftlich auf zahlreiche Aufforderungen unseres Anwalts in denen wir u.a. über die immer schlimmer werdende, den Betrieb zur Gänze behindernde Situation berichteten, weiters hinzugekommene Mängel und Gebrechen meldeten, sowie um deren Behebung und um einen klärenden Gesprächstermin baten. [2]

Stattdessen sind die Hausbesitzer in die Offensive gegangen und haben unter Behauptung falscher Tatsachen am 27.7.2022 ein gerichtliches Räumungsverfahren (Begründung: Mietrückstand und Nichtbenützung) eingeleitet. [32] Dies, obwohl wir nach unserer Ansicht zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben auf dem Mietkonto aufwiesen und die Nichtbenützung natürlich eine Folge der multiplen Schäden war.
Beide Punkte wurden im Wesentlichen von der Richterin, die relevanten Schäden auch von der Baupolizei [3] bestätigt.

 

Unsere Lage wird noch prekärer – Die Fixkosten verschlingen unsere Rücklagen

Durch die Einleitung dieses Kündigungsverfahrens wurde unsere Lage noch prekärer und der Faktor Zeit bekam durch die erwartbare Länge des Verfahrens [33] eine neue, finanziell existenzgefährdende Bedeutung. Es drohte der unverschuldete Konkurs, da wir ohne Einnahmen trotzdem die Fixkosten weiterbezahlen mussten, unsere Räumlichkeiten zum Betrieb des Lokals aber nicht nutzen konnten.
Anm: Seit Eintritt der Schäden mussten wir über € 120.000,- aus unseren Reserven an Fixkosten bezahlen. Diese Rücklagen sind nun fast zur Gänze erschöpft.

Schlussfolgernd kann man sagen: Durch die oben erwähnte Vorgangsweise unserer Vermieter und deren Anwalt wurde uns unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage praktisch, und dies auf mehreren Ebenen, entzogen.

 

Anmerkung zum „ungerechtfertigten“ Kündigungsverfahren – Ein Paradoxon

Wie vorhin erwähnt, wurden die unzutreffenden Kündigungsgründe (Mietrückstand und Nichtbenützung) im Verfahren informell von der Richterin bestätigt. Daher wäre die, unter Behauptung falscher Tatsachen entstandene Kündigung, in unseren Augen (wie auch in den Augen vieler Laien) ungerechtfertigt gewesen. Eigentlich hätte die Aufkündigung wegen der unzutreffenden Klagepunkte abgewiesen werden müssen.

Leider nicht so bei Mietrechtsverfahren, denn die Richterin hätte im weiteren Verfahren einen Rückstandsbeschluss – also einen Beschluss über die Höhe eines allfälligen Mietzinsrückstandes – zu fassen gehabt. Nach Ansicht der zuständigen Richterin belief sich der Mietzinsrückstand zum Stand Mai 2023 – also viele Monate nach der Einbringung der Aufkündigung – auf rund € 60.000,-. Das liegt daran, dass das Bestandobjekt nach Ansicht der Richterin ab April 2022 wieder benützbar gewesen sei und seitdem wieder der volle Mietzins geschuldet werde.

Diese Ansicht bzw. Auslegung hätten wir, bei guten Erfolgsaussichten, voll umfänglich angefochten, da die Räumlichkeiten weiterhin in einem unzumutbaren Zustand waren. Z.B. war noch zwischen Herren-WC (immerhin ein geruchsbelasteter Feuchtraum) und Büro viele Wochen lang ein größeres Loch. [4]

Selbst wenn die gegenständliche Aufkündigung also vom Gericht abgewiesen worden wäre, hätte die Einbringung einer neuerlichen Aufkündigung (auf Basis des mittlerweile aufgelaufenen, von uns jedoch angefochtenen Rückstandes) gedroht. Das wurde von Seiten der Eigentümer auch offen angekündigt.
In weiterer Folge hätten wir nur durch sofortige Bezahlung des Mietzinsrückstandes die drohende Räumung des Geschäftslokals abwenden können. Eine verpflichtende Behebung der vorliegenden Schäden wäre – wie wir sie nun im Vergleich vorgesehen haben – damit jedoch nicht verbunden gewesen. [5]

Wir waren im laufenden Verfahren gefangen. Berechtigte Themen wie Regressforderungen, Entschädigungszahlungen und die oben erwähnte Behebung der Schäden bzw. Mängel blieben außen vor und somit in dem Verfahren leider unberücksichtigt …

Zusammengefasst:

Obwohl wir wegen des Wegfallens der Kündigungsgründe einen Etappensieg erreichen konnten, stand das Horrorszenario alles zu verlieren (Den Mietvertrag, somit auch das Lokal und des Weiteren noch mehr Geld) im Raum.
Aus Liquiditätsgründen war also ein Vergleich unsere einzige Option. Der abgeschlossene Vergleich war auch die einzige Möglichkeit eine (zeitnahe) Behebung der vielen Schäden und Mängel und damit eine Benutzbarkeit des Lokals zu erreichen.

Nun zum Kündigungsverfahren bzw. dem Vergleich

Nach drei Gerichtsverhandlungen und mehreren erfolglosen Vergleichsgesprächen [6] konnte am 25.5.2023 schlussendlich ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen werden.
Um das Lokal nicht zu verlieren und eine zeitnahe Wiedereröffnung – samt Behebung eines Großteils der Schäden durch die Vermieter – sicherzustellen, erklärten wir uns schließlich (zähneknirschend) bereit, einer (teilweisen) Mietzinsnachzahlung (in monatlichen Raten) zuzustimmen.

Unterm Strich machten wir unsererseits große finanzielle und rechtliche Zugeständnisse, z.B. dem Verzicht auf Regressforderungen, Entschädigungszahlungen etc. Weiters sind auch zukünftige Verfahren betreffend weiteren Mietzinsminderungen sowie die vollumfängliche Anerkennung der Schäden samt Kollateralschäden ausgeschlossen.

Alternativ dazu hätten wir, wie oben schon beschrieben, alles verloren und auch Wien hätte ein ikonisches, über seine Grenzen beliebtes Kultur- und Nachtlokal samt der gemütlichsten und freundlichsten After Hour Location garantiert für immer verloren.

Durch den Vergleich wurden zusätzlich alle, durch die Hausbesitzer zu tätigenden Sanierungsarbeiten konkretisiert bzw. abgesteckt. Als Kompromiss mussten wir einige Abstriche machen und mehrere kleinere Arbeiten in Eigenleistung nun selbst durchführen.

Diese Arbeiten samt der diversen, behördlich beauftragten Sanierungsarbeiten sind gerade im Gange. Leider schleppen sie sich (trotz anderslautender, vor Gericht erfolgter Versprechungen noch etwas hin.

Sobald sie abgeschlossen sind, kann die, in der Einleitung positiv vermerkte, jedoch herausfordernde Neueröffnung angegangen werden.

Die Herausforderungen der Neueröffnung

  • Personalsuche
    • Start bei null!
    • Aus verständlichen Gründen ist vom Stammpersonal nach dem langen Stillstand niemand mehr übriggeblieben. Viele haben ihr Studium abgeschlossen, sind nicht mehr in Wien wohnhaft oder haben sich beruflich umorientiert …
  • Programm - Künstler*innen Kontakte
    • tgl. Live-Acts und DJs auf zumindest 2 Floors …
  • Publikum (zurück)gewinnen bzw. neu ansprechen
    • Das Interesse neuer Publikumsschichten wecken, denn nachdem jetzt mehr als drei Saisonen ausgefallen sind, fällt die Mundpropaganda weitgehendst aus (traditioneller Saisonbeginn: das Herbstsemester) und selbstverständlich das ehemalige, tlw. verlaufene Stammpublikum zurückgewinnen
  • Prüfbefunde, Wartungsarbeiten, Investitionen
    • Fortsetzung siehe: [7]

Abschließend möchten wir Ihnen/Dir gerne unseren Finanzbedarf erläutern.

Das Wichtigste ist natürlich die Neueröffnungsphase, die eine große finanzielle, arbeitsintensive und energetische Herausforderung sein wird, gut zu überstehen.
Dies ist auch der Hauptgrund für diesen dringenden Crowdfunding-Aufruf mit dem Spendenziel von € 45.000,-.
(Eine große Hilfe wäre, wenn bis Ende Oktober 2023 als Zwischenziel € 15.000 zusammenkommen würden)

Wir brauchen für die komplette Haustechnik neue Befunde (Elektro, Gas, Musikanlage, Schankanlage etc.) Diese werden nach der langen Schließzeit sicher nicht problemlos zu bekommen sein. Es ist ein erhöhter Wartungsaufwand zu erwarten, auch werden Reparaturen anfallen [8], für die wir die Mittel jetzt nicht haben. Mit einem Betrag zwischen € 15.000,- und € 20.000,- ist zu rechnen.

Gerade in der Anfangsphase ist aus Liquiditätsgründen ein kleiner finanzieller Polster unbedingt notwendig, weil in diesen ersten Monaten mit einigen Überraschungen und ungeplanten Ausgaben durchaus zu rechnen ist. Dies basiert auf Erfahrungen der ersten, 21 Jahre zurückliegenden Eröffnung (sowie auch auf den Erfahrungen anderer Lokale).

 

Schlussendlich hoffen wir, dass unser Versuch glückt, diese sehr komplexe, langwierige und dreieinhalb Jahre dauernde Geschichte um unsere unverschuldete Notlage, verständlich dargestellt zu haben.

Wir hoffen, dass die Probleme nachvollziehbar sind und bitten um jede mögliche Spende.

Jeder Euro wird in großer Dankbarkeit angenommen und falls jemand über den weiteren Verlauf und die Fortschritte informiert werden möchte, stehen wir dafür natürlich gerne zur Verfügung! Hierzu werden wir auch gelegentlich ein Update posten.

Wir bitten auch darum, diesen Aufruf auf möglichst vielen Kanälen zu teilen und zu posten.
Beim spreaden, bitte auch auf unsere Spendenkampagne auf der GoFundMe Crowdfunding-Plattform hinweisen.

 

Vielen Dank
Heinz Seidl mit Team

[email protected]

Laufende Infos und mehr Details auf www.cafeconcerto.at

 

Spendenkonto: IBAN: AT48 1400 0039 1070 0285 (BIC: BAWAATWW); Verwendungszweck: Rettet das Cafe Concerto; Empfänger: Heinz Seidl (Cafe Concerto)

 

Informiert bleiben!
Sie wollen / Du willst über alle wesentlichen Entwicklungen, unsere baldige Wiedereröffnung und zukünftige Konzerte und Aktivitäten informiert werden? Dann schicke ein E-Mail an: [email protected]

PS: Betreffend „Goodies“:
Da wir momentan nicht wissen, wann wir in eine Gewinnzone kommen, können wir wegen der manchmal üblichen „Goodies“ noch nichts versprechen. In Anbetracht unserer derzeitigen finanziellen Lage ist die steuerrechtliche Situation für uns etwas problematisch.
Wir müssten für die Goodies 20% Ust. an das Finanzamt abführen. Auch andere Steuern und Abgaben machen das Ganze nicht gerade einfacher. … Daher müssen wir von Goodie bezogenen Überlegungen und Planungen vorerst einmal absehen.

Wir möchten und müssen uns für den Moment ausschließlich auf einen erfolgreichen Neustart konzentrieren.

Es geht um die Rettung einer Institution und für manche von Euch/Ihnen mag unser gemeinsames „Wohnzimmer“, das Cafe Concerto für den Moment ein energetisches Goodie sein. Alle die uns kennen wissen, dass unser Projekt nicht vordergründlich ein kommerzielles, sondern vor allem der Liebe zur Musik, Kultur, Kommunikation, den Menschen … gewidmet ist.

Sobald wir wieder Oberwasser haben, werden wir uns schon alleine aus Dankbarkeit gerne erkenntlich zeigen. (Diesbezügliche Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bleiben wir in Kontakt)

PPS: 389 Anzeigen
Vielleicht können Sie das Cafe Concerto mit dem „Schildbürgerstreich“ der 389 Anzeigen vom November 2019, worüber in verschiedenen Medien berichtet wurde, in Verbindung bringen. Diese Fälle endeten in einer einzigen ausgesprochenen Strafe in Höhe von € 55,- (in Worten: fünfundfünfzig!). Alle weiteren Verfahren diesbezüglich wurden erfolgreich beeinsprucht bzw. eingestellt.

Wie man sieht, sind wir nicht so leicht unterzukriegen!

 

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Hintergrundinfos …

Wer es genau wissen will
Die folgenden Hintergrundinfos und Endnoten (Fußnoten) sind großteils Auszüge aus unseren Pressetexten bzw. sonstigen Schreiben, nummeriert nach Wichtigkeit (weniger Relevantes, jedoch Informatives wurde weiter hinten gereiht).

 

1) Die gröbsten Schäden
Nachdem die Corona Krise für die Nachtgastro und Clubkultur Szene sowieso schon schlimm genug war, traten in unserem Lokal seit Juli 2021 hintereinander mehrere, voneinander unabhängige, massive Schäden auf, die unsere gemieteten Räumlichkeiten unbenutzbar machten.

Dazu zählen u.a.:
-          ein an vielen Stellen kaputter Kanal, der die Benutzung der sanitären Anlagen schwer beeinträchtigt und durch Rückstau und Verstopfungen Überschwemmungen (sogar mit Fäkalien) verursacht, sowie die Bausubstanz geschädigt hat.
-          Weiters ein undichtes Lichthofdach, welches wiederum Wasserschäden zur Folge hatte und zusätzliche Schäden bei der Bausubstanz und der Inneneinrichtung etc. verursachte. Erst achteinhalb Monate später wurde das Dach teilweise erneuert und dicht gemacht. Während dieses Zeitraumes kam es immer wieder zu massiven Geruchsbelästigungen samt einer, sich daraus entwickelnden Fliegenplage.
-          Der dritte große Schaden kam einige Tage später, nämlich ein Druckwassergebrechen oberhalb des Büros. Dadurch wurde ein Teil der Möbel, der Inneneinrichtung, des Bodenbelags, der Bürotechnik sowie Buchhaltungs- und Bürounterlagen empfindlich beschädigt beziehungsweise unbrauchbar.
-          In der Folge entstanden weitere Mängel bzw. Kollateralschäden. Diese verschlimmerten die Lage und somit war eine wirtschaftlich sinnvolle Wiedereröffnung unmöglich. Z.B.: Eine stark reduzierte Anzahl von funktionstüchtigen WCs für bis zu 200 weibliche und männliche Gäste ist unzumutbar und auch behördlich untersagt.

 

2) 197 Tage lang ergebnislose Kontaktversuche unsererseits in Richtung Hausbesitzer und deren Anwalt
Hierzu ein Auszug aus dem chronologischen Ablauf:
- Seit 9/2021 haben wir einen Anwalt eingeschaltet
- Am 8.10.2021 wurde ein Einschreiben an die Gebäudeverwaltung gesandt (Themen: Dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen, Corona Mieten, Mietzinsforderungen, Saldo des Mieterkontos)
- 15.11.2021 Erstes Antwortschreiben vom Klagsvertreter
- 1.12.2021 1. Antwort unseres Anwalts
- …
- 17.6.2022 2. Schriftliche Antwort vom Klagsvertreter

Hier sieht man, dass der Anwalt der Hausbesitzer erst nach 197 Tagen geantwortet hat.
Trotz unserer intensiven Bemühungen in dieser Sache eine einvernehmliche Lösung, wie auch einen Gesprächstermin zu finden, ließ uns der Hausbesitzer und deren Rechtsanwalt extrem lange im Ungewissen.

Dies alles nach 9 E-Mails von unserer Rechtsanwaltskanzlei mit weiteren Hinweisen auf neue Mängel und zusätzliche Schäden, sowie deren Dokumentation und ungezählten Telefonaten bzw. telefonischen Versuchen durch unseren Rechtsanwalt,

3 WhatsApp Nachrichten von Heinz Seidl an die Hausverwaltung (inkl. Fotos)

 

3) Sanierungsauftrag der Baupolizei
Wie erwähnt wurden die wesentlichen Schäden und Gebrechen auch durch die Baupolizei (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) bestätigt. Hierzu wurde den Besitzern per 27.12.2022 ein Bescheid samt Sanierungsauftrag zugestellt. Darin werden in 9 Punkten diverse, das ganze Haus betreffende, Vorschriftwidrigkeiten und Baugebrechen aufgelistet. Die meisten davon betreffen das von uns angemieteten Lokal.

Die zur Behebung ausgesprochene Frist von 6 Monaten lief Ende Juni 2023 ab und wurde seitens der Hausbesitzer (trotz anderslautender, vor Gericht erfolgter Versprechungen) nicht eingehalten. Die Arbeiten werden nun mehrere Wochen länger dauern als versprochen.

 

4) Die Anfechtung der Benutzbarkeit ab April 2022
Wie erwähnt, hätten wir die Auslegung bzw. das Zwischenergebnis der Richterin voll umfänglich angefochten.
Weitere Beispiele betreffend den unzumutbaren Zustand der Räumlichkeiten waren:
Zusätzlich zum erwähnten Loch fehlte in beiden Räumen ein Teil des Estrichs, im WC ein Teil der Fliesen sowie im Büro der komplette Bodenbelag. Darüber hinaus waren in beiden Räumen die Gemäuer noch feucht und tlw. durchnässt.
Das Büro war großteils ausgeräumt und die Holzvertäfelungen, Einbauten etc. mussten draußen im Gastraum großflächig zwischengelagert werden. …

Schwerwiegender waren die vielen Probleme mit dem desolaten Kanal. Diese wurden bis dahin nicht einmal angeschaut. [9]

Unberücksichtigt blieben auch die diversen Kollateralschäden und Mängel wie
z.B.: Zwei, durch die Baufirmen beschädigte Waschbecken. (Unachtsamkeiten beim Einziehen von Zwischenträgern)
Eine durchmorschte Tür sowie herabfallender Putz. Beides hätte das Potenzial gehabt, unsere Gäste zu gefährden. Hier stellte sich auch die Haftungsfrage!

Zusammenfassend war dadurch selbst eine Teilnutzung unzumutbar. Darüber hinaus wäre es auch laut Mindestausstattungsverordnung nicht möglich gewesen bzw. gar behördlich untersagt worden.

Schlussendlich wurden auch die Covid-Veranstaltungsverbote bei der Berechnung unseres Guthabens auf dem Mietkonto nicht berücksichtigt.

 

5) Juristenlatein – Paragrafendschungel
Im Hinblick auf den, von der Richterin erwähnten Mietzinsrückstand in Höhe von € 60.000,-, hätte eine Weiterführung des Verfahrens zu einer Kostenersatzpflicht unsererseits geführt – zudem hätte der Verlust des Geschäftslokales und die Nachzahlung der rückständigen Miete gedroht.
Nach der Fällung eines Rückstandsbeschlusses – das ist jener Beschluss, mit dem die Richterin über die Höhe des Mietzinsrückstandes entscheidet – (über wohl zumindest einen Betrag von € 60.000,-) wären wir nämlich – allenfalls auch im Rahmen eines neuerlichen Kündigungsverfahrens – zur umgehenden Begleichung des Mietzinsrückstandes verpflichtet gewesen, um das Geschäftslokal nicht zu verlieren. Auch die Behebung der diversen Schäden bzw. Mängel wäre diesfalls nach
wie vor ungeklärt.

 

6) Vergleichsgespräche
Trotz wiederholtem Anraten der Richterin wurden Vergleichsgespräche seitens der Hauseigentümer nicht ernsthaft verfolgt. Sie erweckten mit ihrem Verhalten und ihren Argumentationen eher den Eindruck, an keinem Vergleich interessiert zu sein. Des Weiteren taten sie alles dafür, das Verfahren in die Länge zu ziehen. In unserer Wahrnehmung sah das Ganze nach „Aushungern“ und in einen Konkurs treiben aus.

Ein Kurswechsel kam erst, nachdem das erwähnte Schauplatz Gericht Team die Bühne betrat.

 

7) Die Herausforderungen der Neueröffnung
Fortsetzung:
- PR-ArbeitPressearbeit
Presseaussendungen, Terminankündigungen, Flyer, Plakate etc.
- Lieferanten Recherche
- Kalkulation der Verkaufspreise
etc.

Anm. zu den Künstler*innen: Nach dreieinhalbjähriger Schließzeit wurden auch die Künstler*innen Kontakte leider sehr reduziert. Nach den vielfachen und wiederholten Terminabsagen (und Verschiebungen) war es für beide Seiten sehr frustrierend immer wieder mit „Bad News“ konfrontiert zu werden.
Noch schlimmer: Es fehlen neue Kontakte (Neue Projekte, Nachwuchs etc.) da wir so lange nicht Teil der aktiven Szene sein konnten.

  

8) Wartungs- und Reparaturarbeiten
Diese können erst nach Beendigung der beschriebenen, staublastigen Sanierungsarbeiten in sinnvoller Weise begonnen werden.

 

9) Der desolate Kanal
Im Bereich der sanitären Anlagen gab es auf über 20 Meter Länge keinen Meter, der nicht saniert bzw. erneuert werden musste.

 

31) Gruß von Sisyphus
Wir müssen uns um Dinge kümmern, die sehr weit weg von unseren eigentlichen Aufgaben liegen.
Unser Überlebenskampf ist schwierig und gleicht eher einer Sisyphusarbeit – gefühlt treten wir ständig am Stand (oder gehen sogar rückwärts!).

Bei der Hausverwaltung rennen wir gegen verschlossene Türen und bekommen äußerst selten Antworten. Daraus folgt: keine Planungssicherheit. (Sogar bei Corona konnten wir zumindest annehmen, dass es langsam besser und alles etwas lockerer werden würde.)

 

32) Pech mit dem Timing – Im Vorfeld zu viel Rücksicht auf die Kläger genommen

Dazu möchten wir noch anmerken: Als Reaktion auf die Tatenlosigkeit bzw. wochenlangen, angeblich urlaubsbedingten telefonischen Vertröstungen seitens der Eigentümer und deren Anwalt, planten unser Anwalt und wir Anfang August 2022 die Schlichtungsstelle einzuschalten. Die Kläger hatten jedoch durch unsere diversen Schreiben bereits Kenntnis von diesem Vorhaben und haben agiert.
Durch das nun folgende gerichtliche Räumungsverfahren wurde alles noch viel komplizierter und belastender.

 

33) Die Kläger wären, wie sie es angekündigt haben, in die Instanzen gegangen …